Zuweisung

Physiotherapie erfolgt aufgrund einer ärztlichen Verordnung. In der Schweiz sind Allgemeinärzte, Hausärzte, medizinische Spezialisten, Zahnärzte und Chiropraktoren berechtigt, Physiotherapie zu verordnen. Der Patient hat das Recht, ihre Physiotherapeutin oder ihren Physiotherapeuten selbst zu bestimmen.