Physiotherapie
Physiotherapie erfolgt aufgrund einer ärztlichen Verordnung. In der Schweiz sind Allgemeinärzte, Hausärzte, medizinische Spezialisten, Zahnärzte und Chiropraktoren berechtigt, Physiotherapie zu verordnen.
Sie haben als Patient/in das Recht, Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten selbst zu bestimmen. Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts).